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   OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13   

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https://dejure.org/2013,38443
OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13 (https://dejure.org/2013,38443)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.10.2013 - 3 W 82/13 (https://dejure.org/2013,38443)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 3 W 82/13 (https://dejure.org/2013,38443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 58 Abs 1 FamFG, § 59 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 3 S 1 FamFG, § 64 FamFG
    Anmeldung der Aufhebung eines Betriebspachtvertrages zum Handelsregister: Wegfall der Vertretungsmacht des Geschäftsführers nach Abgabe der Anmeldung; analoge Anwendung der Regelungen zum Unternehmensvertrag auf "andere Unternehmensverträge" zwischen Gesellschaften mit ...

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 63 Abs. 1 u. 3 S. 1, 64, 382 Abs. 3; BGB § 130 Abs. 2; AktG §§ 292, 296 Abs. 1 S. 1 u. 2, 302, 303; GmbHG §§ 53, 54
    Vertretungsmacht des Geschäftsführers im Anmeldezeitpunkt für wirksame Handelsregisteranmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur unterjährigen Aufhebung eines anderen Unternehmensvertrags i.S. v. § 292 AktG im GmbH-Konzern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Nürburgring: wichtiger Sanierungsschritt gebilligt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Anmeldung zum Handelsregister auch bei späterer Liquidation möglich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anmeldung Handelsregister, Betriebspacht, Vertretungsmacht Geschäftsführer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1020
  • FGPrax 2014, 83
  • Rpfleger 2014, 212
  • NZG 2015, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung sind sowohl der Abschluss als auch die Aufhebung von Unternehmensverträgen, in denen eine Beherrschungsvereinbarung oder eine Verpflichtung zur Gewinnabführung enthalten sind, auch dann ins Handelsregister einzutragen, wenn Vertragspartner nicht Aktiengesellschaften - für die die Regelungen gemäß §§ 291 ff. AktG gelten -, sondern Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind (BGHZ 103, 1; BGHZ 105, 324; Senat, OLGR Zweibrücken 1999, 159).

    Angesichts dessen sind der Abschluss eines solchen Vertrages und die Beherrschungsmodalitäten gemäß §§ 53, 54 GmbHG in das Handelsregister einzutragen, da die dem Handelsregister zukommende Publizitätsfunktion der Öffentlichkeit wie Arbeitnehmern, künftigen oder gegenwärtigen Gläubigern, den Gesellschaftern und den potentiellen Anteilserwerbern die Möglichkeit gewährleisten soll, sich über die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft zu unterrichten (BGHZ 105, 324, m.w.N.).

    So hat auch die zitierte höchstrichterlicher Rechtsprechung immer den Fall einer Vertragsgestaltung entsprechend § 291 Abs. 1 AktG und nicht den eines „Anderen Unternehmensvertrages“ im Sinne von § 292 Abs. 1 AktG im Blick (BGH, NJW 2002, 822; vgl. auch BGHZ 105, 324; 103, 1).

  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87

    Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung sind sowohl der Abschluss als auch die Aufhebung von Unternehmensverträgen, in denen eine Beherrschungsvereinbarung oder eine Verpflichtung zur Gewinnabführung enthalten sind, auch dann ins Handelsregister einzutragen, wenn Vertragspartner nicht Aktiengesellschaften - für die die Regelungen gemäß §§ 291 ff. AktG gelten -, sondern Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind (BGHZ 103, 1; BGHZ 105, 324; Senat, OLGR Zweibrücken 1999, 159).

    So hat auch die zitierte höchstrichterlicher Rechtsprechung immer den Fall einer Vertragsgestaltung entsprechend § 291 Abs. 1 AktG und nicht den eines „Anderen Unternehmensvertrages“ im Sinne von § 292 Abs. 1 AktG im Blick (BGH, NJW 2002, 822; vgl. auch BGHZ 105, 324; 103, 1).

  • BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13
    Ein solches Schutzbedürfnis der abhängigen GmbH, ihrer Gesellschafter sowie ihrer Gläubiger kann grundsätzlich auch im GmbH-Vertragskonzern bestehen, nämlich im Hinblick auf die Verpflichtung des herrschenden Unternehmens zum Verlustausgleich - vgl. § 302 AktG - und zur Sicherstellung der Gläubigerforderungen - vgl. § 303 AktG - (BGH, NJW 2002, 822; Priester, aaO.).

    So hat auch die zitierte höchstrichterlicher Rechtsprechung immer den Fall einer Vertragsgestaltung entsprechend § 291 Abs. 1 AktG und nicht den eines „Anderen Unternehmensvertrages“ im Sinne von § 292 Abs. 1 AktG im Blick (BGH, NJW 2002, 822; vgl. auch BGHZ 105, 324; 103, 1).

  • BayObLG, 18.02.2003 - 3Z BR 233/02

    Keine Eintragungspflicht eines Gewinnabführungsvertrags bei GmbH

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13
    Dies gilt insbesondere für die „Anderen Unternehmensverträge“ im Sinne von § 292 AktG (vgl. zum Streitstand etwa BayObLGZ 2003, 21; Altmeppen in: MüKo AktG, 3. Auflage 2010, § 292, Rdnr. 8; ders. in: Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Auflage 2012, Anh. § 13, Rdnr. 112 ff.; Priester, Unterjährige Aufhebung des Unternehmensvertrags im GmbH-Konzern, NZG 2012, 641, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).

    Die Abgrenzung zwischen einem Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag entsprechend § 291 AktG und einem „Anderen Unternehmensvertrag“ im Sinne von § 292 AktG hat strikt schematisch danach zu erfolgen, ob der gesamte Gewinn abgeführt bzw. die Gesellschaft unmittelbar den Weisungen der herrschenden Gesellschaft unterworfen wird, so dass der Gesellschaftszweck und die Zuständigkeitskompetenz der Gesellschafter bzw. ihr Gewinnrecht direkt beeinträchtigt werden (dann § 291 AktG analog), oder ob der Gesellschaft irgendein, möglicherweise völlig bedeutungsloser Anteil am Gewinn bzw. ein Handlungsspielraum verbleibt (BayObLGZ 2003, 21; Altmeppen in: MüKo AktG, aaO., § 292, Rdnr. 50 ff., jeweils mit ausführlichen Nachweisen).

  • OLG München, 16.03.2012 - 31 Wx 70/12

    Löschung einer GmbH im Handelsregister: Eintragungsfähiger Beendigungszeitpunkt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13
    Zwar ist es richtig, dass die Regelungen der §§ 291 ff. AktG grundsätzlich nicht nur auf Aktiengesellschaften, sondern auch auf vergleichbare Fallgestaltungen unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung analog angewandt werden können (vgl. etwa OLG München, MDR 2012, 660).
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 232/02

    Eintragungszeitpunkt für Aufhebung eines GmbH- Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13
    Entsprechend ist auch die Beendigung eines Unternehmensvertrages in das Handelsregister einzutragen, wobei hier dahinstehen kann, ob dies ebenfalls konstitutive oder lediglich deklaratorische Bedeutung hat (so etwa OLG Karlsruhe, ZIP 1994, 1022; OLG Frankfurt/Main, ZIP 1993, 1790; BayObLG, NJW-RR 2003, 907, mit ausführlichen Nachweisen aus der Literatur zum Streitstand).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.1994 - 4 W 122/93

    Aufhebung eines Unternehmensvertrags zwischen zwei GmbH

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13
    Entsprechend ist auch die Beendigung eines Unternehmensvertrages in das Handelsregister einzutragen, wobei hier dahinstehen kann, ob dies ebenfalls konstitutive oder lediglich deklaratorische Bedeutung hat (so etwa OLG Karlsruhe, ZIP 1994, 1022; OLG Frankfurt/Main, ZIP 1993, 1790; BayObLG, NJW-RR 2003, 907, mit ausführlichen Nachweisen aus der Literatur zum Streitstand).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1993 - 20 W 317/93

    Zustimmungserfordernis bei Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrages mit einer AG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13
    Entsprechend ist auch die Beendigung eines Unternehmensvertrages in das Handelsregister einzutragen, wobei hier dahinstehen kann, ob dies ebenfalls konstitutive oder lediglich deklaratorische Bedeutung hat (so etwa OLG Karlsruhe, ZIP 1994, 1022; OLG Frankfurt/Main, ZIP 1993, 1790; BayObLG, NJW-RR 2003, 907, mit ausführlichen Nachweisen aus der Literatur zum Streitstand).
  • BGH, 16.06.2015 - II ZR 384/13

    Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH

    a) Entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag mit einer abhängigen GmbH nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden (OLG München, ZIP 2012, 870; MünchKommGmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 13 Anh. Rn. 985; Ulmer/Casper, GmbHG, Anh. § 77 Rn. 199; Scholz/Emmerich, GmbHG, Anh. § 13 Rn. 195; Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 7. Aufl., § 296 Rn. 7b; Paschos in Henssler/Strohn, 2. Aufl., § 296 AktG Rn. 3; Hölters/Deilmann, AktG, 2. Aufl., § 296 Rn. 10; Heidel/Peres, AktG, 4. Aufl., § 296 Rn. 20; Maul in Gehrlein/Ekkenga/Simon, GmbHG, 2. Aufl., Anh. § 13 Rn. 36; Wirth, DB 1990, 2105, 2107; Schlögell, GmbHR 1995, 401, 408; E. Vetter, ZIP 1995, 345, 353; Kallmeyer, GmbHR 1995, 578, 579; Westermann, Festschrift Hüffer, 2010, S. 1071, 1073; aA OLG Zweibrücken, ZIP 2014, 1020; Baumbach/Hueck/Zöller/Beurskens, GmbHG, 20. Aufl., SchlAnhKonzernR Rn. 72; Koppensteiner/Schnorbus in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 5. Aufl., § 52 Anh. Rn. 125; Michalski/Servatius, GmbHG, 2. Aufl., Syst Darst.
  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 175/18

    Satzungsüberlagernde Wirkung eines Teilgewinnabführungsvertrags

    (1) Die instanzgerichtliche Rechtsprechung geht wie das Berufungsgericht davon aus, dass Teilgewinnabführungsverträge den beschriebenen Wirksamkeitsvoraussetzungen nicht unterliegen, wenn sie nach Inhalt und Wirkung keiner Änderung der Satzung gleichkommen (BayObLG, ZIP 2003, 845, 847; OLG München, ZIP 2011, 811; KG, ZIP 2014, 968, 969; LG Darmstadt, ZIP 2005, 402, 404; AG Charlottenburg, GmbHR 2006, 258 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken, ZIP 2014, 1020, 1022 für einen Betriebspachtvertrag; hierzu aA LG Berlin, ZIP 1991, 1180, 1181 f.).
  • KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines von einer GmbH mit zwei stillen

    Die Notwendigkeit der Eintragung eines solchen Unternehmensvertrages besteht aber nur bei rechtlich tiefgreifenden Einschnitten, wie der Vereinbarung zur Unterwerfung unter eine fremde Leitungsmacht, zur Gewinnabführung und zur Orientierung des Gesellschaftsverhaltens der beherrschten Gesellschaft am Konzerninteresse (BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, juris Rn. 32; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.10.2013, 3 W 82/13, juris Rn. 17 f.).
  • KG, 08.05.2023 - 22 W 15/23

    Muss der Geschäftsführer noch im Amt sein, wenn seine Anmeldung beim

    (b) In entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 BGB gibt es Stimmen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur, die für die Legitimation des eine Handelsregisteranmeldung unterzeichnenden Geschäftsführers auf den Zeitpunkt abstellen, in dem sich der Geschäftsführer der Erklärung endgültig in Richtung auf den Erklärungsempfänger, also das Registergericht, entäußert (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 3 W 82/13 -, juris, Rn. 13; Herrler in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., § 78, Rn. 23; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 79; Kallrath, DNotZ 2000, 533, 534).
  • KG, 09.05.2023 - 22 W 15/23

    Befugnis von amtsniederlegendem Geschäftsführer zur Anmeldung einer

    (b) In entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 BGB gibt es Stimmen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur, die für die Legitimation des eine Handelsregisteranmeldung unterzeichnenden Geschäftsführers auf den Zeitpunkt abstellen, in dem sich der Geschäftsführer der Erklärung endgültig in Richtung auf den Erklärungsempfänger, also das Registergericht, entäußert (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 3 W 82/13 -, juris, Rn. 13; Herrler in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., § 78, Rn. 23; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 79; Kallrath, DNotZ 2000, 533, 534).
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